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Abb.: Eintrag im Adressbuch Gelsenkirchen 1939, St. Elisabeth Krankenhaus u. Vestische Frauenklink u. Wöchnerinnenheim
Die Gesundheitsämter bearbeiteten im Rahmen der 'Erb- und Rassepflege' folgende Aufgabenfelder: die Durchührung von Zwangssterilisationen sowie von erbbiologischen Überprüfungen vor der Vergabe von Ehestandsdarlehen, vor Eheschließungen, vor der Vergabe von Siedlerstellen, Kinderbeihilfen, Ehrenpatenschaften und des "Ehrenkreuzes der deutschen Mutter" sowie vor Einbürgerungen und Adoptionen. Außerdem begutachtete das Gesundheitsamt "Mischlinge", die einen "deutschblütigen" Partner heiraten wollten. Aus allen Untersuchungszweigen sammelte das Gesundheitsamt Daten über die Betroffenen die zumeist einer so genannten "Erbkartei" zuflossen.
Sterilisationen nach dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" nahmen die Amtsärzte der Gesundheitsämter nicht selber vor. Der chirurgische Eingriff wurde in Kliniken vorgenommen, in Gelsenkirchen waren das die "Vestische Frauenklinik" im Elisabeth-Krankenhaus Erle, das Evangelische Krankenhaus an damaligen Hans-Schemm-Straße (heute Robert-Koch-Straße, der Klinikneubau liegt heute an der Munckelstraße) und das Knappschaftskrankenhaus Bergmannsheil Buer. Beim Gesundheitsamt Gelsenkirchen lag die Federführung im Vorfeld des medizinischen Eingriffs.
Wegen der schweren Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg wurde die Vestische Frauenklinik im August 1943 vorübergehend ins Münsterland (Haus Hall, Tungerloh-Capellen) ausgelagert, bevor sie später wieder nach Gelsenkirchen-Erle zurückkehrte.
Das Verfahren begann - mit Ausnahme der Fälle, in den die Leiter der "Heil- und Pflegeanstalten" die Sterilisierung von Insassen beantragte - mit einer Anzeige beim Gesundheitsamt. Für Ärzte, Zahnärzte, selbstständige Schwestern und Gemeindeschwestern, Masseure, Heilpraktiker, nichtärztliche Heilkundige (sogenannte Kurpfuscher), Hebammen und Leiter von Pflege-, Straf- und Fürsorgeerziehungsanstalten bestand Anzeigepflicht: Sie alle waren verpflichtet, Personen anzuzeigen, die auch nur im Verdacht standen, erbkrank zu sein. Die Gesundheitsämter gingen den Anzeigen nach bzw. stießen in vielen Fällen selbst Ermittlungen an, um Anträge auf Unfruchtbarmachung vorzubereiten. Die Recherchen begannen zumeist mit einem Blick in die Erbkartei, konnten aber auch Anfragen bei anderen Ämtern, der Polizei, beim Arbeitgeber, den Arbeitskollegen, Lehrern, Vorgesetzten der Wehrmacht und der Partei beinhalten.
Wenn die erforderlichen Ermittlungen angestellt waren, wurden die Betroffenen ins Gesundheitsamt vorgeladen und "erbbiologisch" untersucht. Dabei fragten die Ärzte nach Familienumfeld und bisherige "Vorgeschichte" und untersuchten die Betroffenen auf Körper und Psyche. Wenn das Gesundheitsamt Gelsenkirchen alle Untersuchungen abgeschlossen hatte, stellte Amtsarzt Dr. Heinrich Hübner den Antrag auf Unfruchtbarmachung. Zusammen mit einem amtsärztlchen Gutachten, das Aussagen über die Familienangehörigen, "Vorgeschichte", Befund (körperlich und psychisch) enthielt, dem der ausgefüllte "Intelligenzprüfungsbogen" beigelegt war, wurde der Antrag dem Erbgesundheitsgericht Essen übersandt. Nach dem Beschluss des Erbgesundheitsgerichtes Essen sorgte das Gesundheitsamt Gelsenkirchen für die Durchführung der Entscheidung. Kamen die betroffenen Personen der Aufforderung zur zwangsweisen Unfruchtbarmachung nicht nach, veranlasste das Gesundheitsamt die polizeiliche Einweisung in das jeweilige Krankenhaus.
Die bereitwillig mitwirkenden Gelsenkirchener Krankenhäuser verschafften sich durch die Zwangssterilisationen, die sie durchführten, zusätzliche Einnahmen, denn jede Sterilisation wurde direkt aus der Staatskasse bezahlt. Allein zwischen 1934-1937 wurden in Gelsenkirchen 393 Frauen und 376 Männer zwangsweise sterilisiert, reichsweit waren bis Mai 1945 etwa 400.000 als "Gemeinschaftsfremde" stigmatisierte Menschen von Zwangssterilisation betroffen.
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