Abb.: Bevor die Menschen in den "Da 6" steigen mußten, wurden sie durchsucht. Auszug aus der Liste, die in Hannover erstellt wurde. Die Vorgehensweise in Hannover läßt sich auch auf Gelsenkirchen übertragen.
Die Betroffenen wurden durch die Gestapo ca. vier bis sieben Tage vor der Deportation benachrichtigt. Sie erhielten Informationen über den genauen Ablauf und mussten eine Vermögenserklärung ausfüllen. Jeder "abzuschiebende" Jude durfte ein bis zu 50 Kilo schweres Gepäckstück mitnehmen, dazu vollständige Bekleidung, Bettzeug, Verpflegung für drei Tage sowie ein Essgeschirr.
Jeder sollte sein bewegliches Eigentum wie Bargeld, Wertpapiere, Sparkassenbücher und Schmuck bei sich tragen. Dies wurde ihm bei der Durchsuchung des Gepäcks und der Leibesvisitation abgenommen. Sonstiges Vermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen. Gemäß einer Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom November 1941 fiel nämlich das Vermögen eines Juden, der seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" im Ausland nahm - darunter fielen auch die Deporationen - an die Finanzbehörden des Deutschen Reiches.
Der Transport wurde von den NS-Verfolgungsbehörden auf den 31. März 1942 festgelegt. Der Zug "Da 6" wurde an diesem Tag in Gelsenkirchen eingesetzt. Laut Fahrplan verließ der Deportationszug um 12:12 Uhr Gelsenkirchen. Mit 400 weiteren Juden aus Münster traf der Zug um 18.15 Uhr in Hannover, Bahnhof Fischerhof (heute Bahnhof Hannover-Linden) ein, nahm dort ca. 500 Menschen auf und fuhr nach Braunschweig weiter. Dort weitere weitere 116 Juden in den Zug gezwungen, der dann mit seiner Menschen-fracht weiter in das Ghetto Warschau fuhr. Der "Da 6" erreichte am 1. April morgens die polnische Hauptstadt.
Es ist davon auszugehen, daß ein großer Teil der Gruppe aus dem "Da 6" - darunter sämtliche Kinder - in die Deportationswelle vom Sommer 1942 geriet: seit Ende August rollten die Züge mit etwa 300.000 Menschen aus Warschau in das neu errichtete Vernichtungslager Treblinka.
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