STOLPERSTEINE GELSENKIRCHEN

Ausgrenzung erinnern


Stolpersteine Gelsenkirchen

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HIER WOHNTE

Verlegeort ASTRID STEINER

JG. 1932
EINGEWIESEN 1942
HEILANSTALT APLERBECK
VERLEGT 1943
NIEDERMARSBERG ST. JOHANNES STIFT
TOT 1945
AN DEN FOLGEN

Verlegeort: Polsumer Straße 158, Gelsenkirchen

Astrid Steiner,vermutlich aufgenommen bei der Einlieferung in Aplerbeck

Abb.: Astrid Steiner, aufgenommen bei der Einlieferung in die "Kinderfachabteilung" Aplerbeck

Astrid Steiner, genannt "Iri", geboren am 4. Juni 1932 in Buer-Hassel wohnte mit ihren Eltern an der Polsumer Straße 158. Astrid Steiner wurde am 27. März 1942 in die Provinzialheilanstalt Aplerbeck wegen "mongoloider Idiotie" eingewiesen. Ihre Mutter brachte sie zur Aufnahme nach Aplerbeck.

Am 3. September 1943 erfolgte die Verlegung des Kindes in die Provinzialheilanstalt Marsberg (Niedermarsberg, St. Johannes Stift). Dort verstarb Astrid Steiner am 27. August 1945 angeblich an "Herzschwäche bei angeborener Körperschwäche". Astrid Steiner war eines der Kinder aus Gelsenkirchen, dass zwar nicht der Kinder-Euthanasie direkt, aber schlussendlich der NS-Psychatrie zum Opfer gefallen ist.

Eine der Tarnorganisationen der "Aktion T4" (Bezeichnung für die systematische Ermordung von mehr als 100.000 Psychiatrie-Patienten und behinderten Menschen) begann Ende 1939 unter der Bezeichnung "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden" mit ersten konkreten Maßnahmen zur Erfassung der potentiellen Opfer, welche die Tötung missgebildeter und behinderter Kinder zum medizinischen und gesundheitspolitischen Normalgeschehen machen sollte. Die Aplerbecker Kinderstation war hierbei ein Selektionssystem für ältere, geistig erkrankte Kinder, die dem Begutachtungs- und Vernichtungssystem des "Reichsausschusses" zugeführt werden sollten.

Stolpersteine Gelsenkirchen - In diesem unscheinbaren Gebäude wurden im NS Kinder ermordet

Abb.: In den beiden Provinzial-Heilanstalten Dortmund-Aplerbeck und wie hier im St. Johannes-Stift Marsberg wurden zwischen 1939 und 1945 über 200 Kinder ermordet (Foto: LWL-Medienzentrum für Westfalen).

Astrid Steiner war ein potentielles "Euthanasie"-Opfer. Die Unterbringungssituation, die hygienischen Verhältnisse und die Ernährungssituation in den Anstalten nahm seit 1943 katastrophale Formen an. Die Sterberate der Patienten in den Anstalten stieg stark an. Mit dem Ende der Naziherrschaft, so berichtet ein Überlebender von Niedermarsberg, änderte sich jedoch für die Insassen nichts, schließlich blieb das Personal das gleiche.

Geburtsurkunde der Astrid Steiner

Abb.: Geburtsurkunde von Astrid Steiner

Zunächst sollten Kinder im Alter von bis zu drei Jahre erfasst werden. So wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser verpflichtet, formblattmäßige Mitteilung (Meldebogen) an das zuständige Gesundheitsamt zu machen. Die Gesundheitsämter gaben diese Meldebögen an den "Reichsauschuß" weiter. Dort wurden die Fälle aussortiert, die nach Auffassung der Gutachter für die Aufnahme in eine "Kinderfachabteilung", das heißt für die "Euthanasie", nicht in Betracht kamen.

Das Urteil über Leben oder Tod der Kinder wurde lediglich anhand des Meldebogens getroffen, ohne dass die Gutachter Einsicht in die (nicht vorgelegten) Krankenakten nahmen, noch die Kinder gesehen hatten. Wurde ein Kind als "Euthanasie"-Fall beurteilt, trugen die Gutachter ein "+" und umgekehrt ein "-" ein. War aus der Sicht der Gutachter keine eindeutige Entscheidung möglich, wurde ein "B" für "Beobachtung" vermerkt. Diese Kinder wurden zwar von der "Euthanasie" vorläufig zurückgestellt, jedoch ebenfalls in eine so genannte "Kinderfachabteilung" eingewiesen.

Verlegung von Aplerbeck nach Marsberg

Abb.: "Verlegung" von Aplerbeck nach Marsberg

Der dortige Arzt musste nach genauerer Untersuchung gegenüber dem "Reichsausschuß" einen entsprechenden Beobachtungsbericht abgeben. Entscheidendes Kriterium zur "positiven" Begutachtung waren prognostizierte Arbeits- und Bildungsunfähigkeit. Nach Aussage eines Oberarztes, der eine der "Kinderfachabeilung" in einer Landesheilanstalt leitete, kamen 95 % der ihm zugewiesenen Kinder mit der Ermächtigung zur "Behandlung", (Tarnbezeichnung für die Ermordung) in die Abteilung. Nur die restlichen 5 % wurden weiter beobachtet und untersucht.

Die zuständigen Gesundheitsämter sowie die vorgesehenen "Kinderfachabteilungen" erhielten vom "Reichsausschuß" eine Benachrichtigung über dessen Entscheidung und Zuweisung. Der Amtsarzt hatte damit die Einweisung in die Wege zu leiten und die Eltern zu benachrichtigen. Diese hingegen wurden über den eigentlichen Zweck der Einweisung getäuscht, indem eine besondere Betreuung und Behandlung ihrer Kinder in speziell dafür eingerichteten Fachabteilungen vorgespiegelt wurde. Noch in der ersten Hälfte des Jahres 1941 wurde dann das Lebensalter der betroffenen Kinder auf 16 Jahre heraufgesetzt. Der Kreis der erfassten Menschen wurde so immer mehr ausgeweitet.

Mitteilung des Todes der Astrid Steiner<

Abb.: Mitteilung des Todes von Astrid Steiner

"Wir haben als Kinder zusammen gespielt, wir waren Nachbarn." erzählte uns die Zeitzeugin Ingrid Sauerbaum. "Eines Tages war die "Iri", wie wir Kinder sie nannten, nicht mehr da. 'Sie ist in ein Krankenhaus gekommen' sagte uns Astrids Mutter damals. Nie habe ich meine Spielkameradin wiedergesehen". Jahrzehntelang quälte Ingrid Sauerbaum die Frage: "Was ist aus Astrid Steiner geworden? Wie ist die "Iri" ums Leben gekommen? Über sechzig Jahre wusste Ingrid Sauerbaum nur eines: Irgendwann im Frühjahr 1942 war Astrid Steiner plötzlich verschwunden, niemand wollte über das Thema sprechen. Heute, 68 Jahre danach mit der Gewissheit des Todes von Astrid Steiner, hat Ingrid Sauerbaum die Patenschaft für den Stolperstein übernommen, der zur Erinnerung an Astrid "Iri" Steiner an der Polsumer Strasse 158 in Gelsenkirchen verlegt wurde - vor dem Haus, in dem Astrid "Iri" Steiner einst gelebt und gespielt hat.

Dokumente und Foto: LWL-Archiv Münster, Bestand 657, Astrid Steiner.

Ein Stolperstein erinnert seit dem 20. August 2011 in Gelsenkirchen an Astrid Steiner

Ein Stolperstein erinnert in Gelsenkirchen an Astrid Steiner

→ Fotostrecke von der Verlegung des STOLPERSTEINS an der Polsumer Strasse 158


Projektgruppe STOLPERSTEINE Gelsenkirchen. Mai 2010. Edititiert 8/2010

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