STOLPERSTEINE GELSENKIRCHEN

Die Dabeigewesenen - Gelsenkirchen 1933–1945


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Von NS-Täter/innen, Profiteuren, Denunziant/innen, Schweigenden und Zuschauer/innen

Theodor Zengerling

Theodor Zengerling gehörte auch zu den bei der Stadt Gelsenkirchen beschäftigten Mitgliedern des FC Gelsenkirchen-Schalke 04, die der NSDAP beitraten. Er engagierte sich aber über seine Mitgliedschaft hinaus für die Nationalsozialisten. Theodor Zengerling stammte aus Paderborn, wo er am 27. Mai 1900 als Sohn eines Lokführers, dessen Vater auch schon Lokführer gewesen war, geboren wurde. Auch der Großvater mütterlicherseits war Lokführer gewesen. Nach dem Besuch von Volkschule und einigen Klassen des Gymnasiums machte Theodor Zengerling eine Ausbildung als Kassenlehrling bei der Königlichen Kreiskasse in Paderborn, wo er entlassen wurde, um einem verheirateten Kriegsbeschädigten Platz zu machen. Anschließend war er vom 15. Dezember 1918 bis zum 15. Juni 1919 bei der Kassenverwaltung der Bäuerlichen Bezugs- und Absatz-Genossenschaft GmbH in Stukenbrock beschäftigt. Danach arbeitete er vom 15. Juni bis 15. November 1919 für das Militär in dessen Verwaltung, bis diese Einheit, wohl im Rahmen des Truppenabbaus nach dem Versailler Vertrag, aufgelöst wurde. Ab Oktober 1920 wurde Theodor Zengerling als Kassengehilfe bei der Stadt Gelsenkirchen, Stadthaupt- und Steuerkasse, beschäftigt.

Kurz nach der Übergabe der Macht an die Nationalsozialisten trat Theodor Zengerling der NSDAP bei. Gleichzeitig gehörte er auch der SA-Standarte 137 »Ludwig Knickmann« an. Wann er der SA beitrat, ist nicht überliefert. Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus entschied zunächst die britische Besatzungsmacht, dass der einstweilig beurlaubte Theodor Zengerling nicht wieder beschäftigt werden dürfte. Mit Schreiben vom 14. September 1946 teilte die Politische Prüfstelle der Stadtverwaltung mit, dass eine Weiterbeschäftigung bei der Stadtverwaltung ausgeschlossen wäre. Als Gründe wurden die Partei-Mitgliedschaft, sein Amt als Zellenleiter und die Verbindung zur Gestapo genannt. Sowohl der Entnazifizierungs-Ausschuss als auch die Entnazifizierungs-Sachverständigen kamen zu der Empfehlung, Zengerling als politischen Aktivisten und Gestapo-Spitzel abzulehnen.

Auch ein neuer Antrag auf Wiedereinstellung bei der Stadt Gelsenkirchen vom 9. Juni 1948 wurde von der Stadt offenbar nach interner Diskussion mit dem städtischem Betriebsrat abgelehnt, weil Personal eher abgebaut wurde und zunächst unbelastete Arbeitskräfte berücksichtigt werden sollten. Am 6. Juli 1948 wurde Theodor Zengerling vom städtischen Personalamt mitgeteilt, dass »im Einvernehmen mit dem Betriebsrat« sein Antrag auf Wiedereinstellung bei der Stadt Gelsenkirchen abgelehnt wurde. Aus nicht weiter bekannten Gründen fragte dann das Personalamt am 12. Oktober 1948 nochmals beim Betriebsratsvorsitzenden der Gelsenkirchener Stadtverwaltung wegen einer Stellungnahme zu einer Wiederbeschäftigung Theodor Zengerlings an, weil dieser bislang »vergessen worden« war. Der Betriebsrat wurde nun am 27. Oktober 1948 deutlicher: »Die Einstellung des Angestellten Zengerling wird vom Betriebsrat abgelehnt. Z. ist einigen Betriebsratsmitgliedern als Aktivist bekannt. Zudem ist auch bekannt geworden, dass Z. sich als Steuerberater betätigt und somit nicht ohne Einkommen ist.«

Es folgte dann am 21. Juli 1949 der nächste Antrag Theodor Zengerlings auf Wiedereinstellung. Das Personalamt bat daraufhin die Stadtkasse um eine Stellungnahme. Das Stadtamt 72 beurteilte daraufhin am 25. Juli 1949 Zengerling als »tüchtigen und gewissenhaften Arbeiter« und bezeichnete wegen des Mangels an »guten und erfahrenen Kassenkräften« eine Wiedereinstellung Zengerlings als »wünschenswert«. Der um Stellungnahme gebetene Betriebsrat blieb mit Schreiben vom 24. September 1949 bei seiner Ablehnung: »Der Betriebsrat kann sich für die Einstellung des Zengerling nicht erwärmen, da, wie mehrere Betriebsratsmitglieder bekundet haben, Z. ein großer Angeber war. Viele Leute mussten befürchten, bei jeder Gelegenheit, wenn sie auch nur ein verkehrtes Wort zum Ausdruck brachten, verhaftet zu werden. Z. soll viele belauscht haben, wenn sie einen ausländischen Sender gehört haben. Ob er auch deswegen Leute bei der Gestapo gemeldet hat, kann ihm positiv nicht nachgewiesen werden. Auf jeden Fall kann Z. unter keinen Umständen bei einer öffentlichen Verwaltung tätig sein.«

Am 11. Oktober 1949 wurde Theodor Zengerling die Ablehnung seines Antrages auf Wiedereinstellung mitgeteilt, ohne allerdings die Begründung des Betriebsrates anzuführen. Stattdessen wurde darauf hingewiesen, dass eine Wiedereinstellung »zur Zeit« nicht erfolgen könnte wegen der Maßnahmen zur Verringerung des Personalbestandes der Stadtverwaltung. Schließlich hieß es: »Ob und zu welchem Zeitpunkt Ihre Wiedereinstellung vorgenommen wird, kann erst im nächsten Rechnungsjahr erörtert werden.« Am 12. Dezember 1945 beschäftigte sich dann ein Unterausschuss des städtischen Personalausschusses mit Wiedereinstellungsanträgen und auch dem von Theodor Zengerling. Hier vertrat nun wieder der Betriebsrat seine Auffassung. Auch wurde nun die in der Personalakte abgeheftete Beantragung von Dienstbefreiung durch die SA gegen Theodor Zengerling angeführt, weil darin zum Ausdruck kam, dass Zengerling im »Nachrichtendienst der Standarte 137« tätig gewesen war. Weiterhin heißt es im Protokoll der Ausschusssitzung: »Aus eigener Anschauung bekundete Fiedler [Mitglied des Betriebsrates], dass Z. gelegentlich der Auszahlung von Fürsorgeunterstützungen alte Leute, die nicht den Hitlergruß anwandten, in gröbster Weise angeschnauzt hat.« Der Antrag auf Wiedereinstellung wurde dann vom Ausschuss abgelehnt.

Offensichtlich bemühte Theodor Zengerling sich dann 1951 erneut in einem nicht überlieferten Schreiben um Wiedereinstellung bei der Gelsenkirchener Stadtverwaltung. Am 19. Juli 1951 lehnte das städtische Personalamt aber auch diesen Wiedereinstellungsantrag, der sich offensichtlich auf das Bundesgesetz zu Grundgesetz-Artikel 131 berufen hatte, ab, da die formalen Voraussetzungen für eine Unterbringungsberechtigung nicht vorlagen. Zengerling wurde empfohlen auf evtl. günstigere Ausführungsbestimmungen zu warten. Der Grundgesetz-Artikel 131 sah eine weitere Beschäftigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus der Zeit bis zum Kriegsende (8. Mai 1945) im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik und entsprechender versorgungsrechtlicher Regelungen vor und ermöglichte mit wenigen Einschränkungen die Wieder- und Weiterbeschäftigung von öffentlich Bediensteten der NS-Zeit.

Auf den Artikel 131 des Grundgesetzes und des dazugehörigen Bundesgesetzes beriefen sich dann am 18. Dezember 1953 auch die Rechtsanwälte, mit deren Hilfe Theodor Zengerling die Zahlung von Übergangsbezügen seit seiner Entlassung aus der Stadtverwaltung verlangte, gleichzeitig aber indirekt anbieten ließ, wieder in bei der Stadtverwaltung zu arbeiten. Es wurde nämlich angeführt, dass Zengerling seit seiner Entlassung als Bauhilfsarbeiter habe arbeiten müssen, dies nun wegen seiner körperlichen Behinderung von 50% aber nicht mehr könne, schließlich aber für eine Bürotätigkeit, »wie er sie früher in Diensten der Stadtgemeinde Gelsenkirchen ausgeübt hat«, noch voll einsatzfähig sei. Da Zengerling bereits seit 1950 Angestelltenruhegeld und eine Rente aus der Zusatzversorgung für die städtischen Bediensteten erhielt, konnte der Antrag auf Übergangsbezüge abgelehnt werden. Die Anwälte oder Theodor Zengerling antworteten bezeichnenderweise auch nicht mehr auf die ablehnende Antwort der Stadtverwaltung. 1956 kam Theodor Zengerling dann auf die nächste Idee, bei der Stadt Geld zu beantragen.

Am 20. November 1956 verlangte er unter Hinweis auf Artikel 131 die Auszahlung von Entlassungsgeld. In diesem Zusammenhang wurde nun sichtbar, dass Theodor Zengerling 1948 bis 1953 als Geschäftsführer der Reisevereinigung Gelsenkirchen-Süd gearbeitet hatte. Hier hatte er allerdings deutlich weniger verdient als bei einer Fortführung seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Damit bestanden die Voraussetzungen für die Zahlung von Entlassungsgeld - im Dezember 1956 erhielt er 300 DM. Theodor Zengerling verstarb am 23. Juli 1957.

Quelle: Stefan Goch, Norbert Silberbach: Zwischen Blau und Weiß liegt Grau. Der FC Schalke 04 in der Zeit des Nationalsozialismus, Essen 2005. S.118-120


Andreas Jordan, Projektgruppe STOLPERSTEINE Gelsenkirchen. Juli 2017.

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